1998 wurde mit der Postreform II der Telekommunikationsmarkt liberalisiert. Hierdurch sollte ein möglichst umfassender, eigeninitiativer Ausbau von Telekommunikationsnetzen durch die einzelnen Telekommunikationsunternehmen (TKU) erfolgen. Wird kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die TKU in unterversorgten Bereichen angestrebt, sind im Einzelfall mögliche Fördermaßnahmen zu prüfen.
In den folgenden Abschnitten werden Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme vorgestellt.