Ab sofort erweiterte Breitbandförderung möglich

Meldung zur GAK-Nachnotifizierung

01.02.2010 | Von: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Ab sofort erweiterte Breitbandförderung möglich

Die Europäische Kommission hat die von Deutschland für die Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) vorgelegten Änderungen genehmigt, die somit auch direkt im Saarland anwendbar sind. In einer förmlichen Nachnotifizierung durch die Kommission wurden folgende Erweiterungen festgelegt:

  • Fördermöglichkeiten bestehen nun in ländlichen Gebieten mit einer
    Breitbandversorgung unter 2 Mbit/s bisher lag die Schwelle bei 1 Mbit/s).
  • Der Förderhöchstsatz an die betroffenen Kommunen wurde von 60 auf bis zu 90 Prozent erhöht.
  • Neu hinzugekommen ist nun die Option einer Leerrohrförderung. Der erste Schritt des Verfahrens ist wie bisher: Die Kommune führt eine Markterkundung durch, d.h. sie klärt bei der Bevölkerung den Bedarf ab und befragt die  Telekommunikationsunternehmen zu ihren Breitband-
    Ausbauabsichten („Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren“).

Wenn kein Telekommunikationsunternehmen auf absehbare Zeit einen
Breitbandausbau ohne Zuschussbedarf des Staates plant, dann kann wie
bisher eine Öffentliche Ausschreibung zur Beseitigung des Breitbanddefizits
durchgeführt werden. Alternativ dazu kann nun auch eine Leerrohrförderung
erfolgen. Die Kommune kann ein Leerrohrsystem mit Förderung durch das
Land bauen lassen. Anschließend stellt sie dieses Leerrohrsystem den
Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung, damit die Unternehmen z.B.
Glasfasern in die Leerrohre einbringen und so mit ihrer eigenen Technik
Breitbanddienste anbieten können.

Details (auch zu den technischen Anforderungen) wird das Land so bald wie möglich in einem Förderleitfaden erläutern. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft und der eGo-Saar stehen hierzu den Kommunen jedoch schon heute für entsprechende Förderanfragen zur Verfügung, um entsprechende Verfahren zu beschleunigen.


Die förmliche Nachnotifizierung finden Sie in der Anlage.